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Die wichtigsten Gesetze

WoGesetzWas es regelt
DeutschlandStGB, §§ 201a, 238, 185–187, 253, 263Kein eigener Deepfake-Straftatbestand. Je nach Fall: Verbreitung rufschädigender Bildaufnahmen (§ 201a Abs. 2, bis 2 Jahre), Nachstellung (§ 238, bis 3 Jahre), Beleidigung und Verleumdung, Erpressung, Betrug.
DeutschlandKUG, §§ 22, 33Recht am eigenen Bild: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden. Verstöße: bis 1 Jahr, nur auf Strafantrag.
DeutschlandGeplant: § 201b StGBEin eigener Deepfake-Straftatbestand ist geplant, aber (Stand Oktober 2026) noch nicht in Kraft. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 17. April 2026 sieht einen neuen § 201b für täuschende Deepfakes vor und weitet § 184k auf sexuelle Deepfakes aus.
ÖsterreichStGB, §§ 107c, 120aKein eigener Deepfake-Tatbestand. Fortgesetzte Belästigung im Netz, auch durch Verbreitung intimer Bilder (§ 107c), und unbefugte Bildaufnahmen (§ 120a).
SchweizStGB, Art. 179decies, 197aKein eigener Deepfake-Tatbestand. Identitätsmissbrauch (seit 2023) und Weiterleiten nicht öffentlicher sexueller Inhalte. Der DSA gilt in der Schweiz nicht.
Europäische UnionGesetz über digitale Dienste (DSA)Hosting-Dienste müssen ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte bieten und Meldungen sorgfältig bearbeiten. Online-Plattformen (außer Klein- und Kleinstunternehmen) müssen eine interne Beschwerde gegen ihre Entscheidungen anbieten. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig.
Europäische UnionKI-Verordnung (AI Act), Art. 50Seit dem 2. August 2026 müssen KI-generierte oder manipulierte Deepfakes als solche gekennzeichnet werden.
Europäische UnionDSGVOSie können die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten und die Auslistung von Suchergebnissen zu Ihrer Person verlangen.

Je nach Fall kommen weitere Delikte in Betracht, etwa Urheberrechtsverletzung oder Fälschung beweiserheblicher Daten.

Plattformregeln gehen weiter

Auch wo das Gesetz schweigt, tun es die Plattformregeln nicht. Meta, TikTok, YouTube, X, Reddit und Google verbieten intime Bilder ohne Einwilligung, die meisten auch Identitätsdiebstahl und täuschende synthetische Medien. Eine Meldung mit der richtigen Regel und Beweisen ist oft schneller als jedes Gericht.

Ihre Möglichkeiten

  1. Bei der Plattform oder dem Hoster melden, bei Ablehnung Beschwerde einlegen.
  2. Die rechtlichen Wege nutzen: Meldung nach dem DSA, danach Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (in Österreich bei der KommAustria).
  3. Suchmaschinen um Auslistung der Seiten bitten.
  4. Anzeige erstatten und gegebenenfalls mit einer Anwältin oder einem Anwalt rechtlich vorgehen (auch per Eilverfahren).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Gesetze unterscheiden sich von Land zu Land: Für eine Beratung zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt vor Ort.

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Häufige Fragen

Ist ein Deepfake als Scherz strafbar?
Das hängt vom Fall ab. Eine offensichtliche Parodie oder eine klare KI-Kennzeichnung kann die Bewertung bei gewöhnlichen Deepfakes ändern. Sexuelle Deepfakes echter Personen ohne Einwilligung können dagegen das Recht am eigenen Bild verletzen und Straftaten erfüllen, egal wie sie gekennzeichnet sind.
Kann ich Schadensersatz bekommen?
Oft ja: Betroffene können meist zivilrechtlich Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern, teils auch im Strafverfahren. Eine Anwältin oder ein Anwalt in Ihrem Land berät Sie.
Haben Plattformen eine Frist zum Löschen?
Der DSA verlangt eine zügige und sorgfältige Bearbeitung, aber keine einheitliche Frist für alle Inhalte. In der Praxis hängt die Dauer von der Plattform und der Schwere des Inhalts ab.

Quellen

  1. Strafgesetzbuch (StGB), § 201a, gesetze-im-internet.de
  2. Kunsturhebergesetz (KUG), § 22, gesetze-im-internet.de
  3. Kunsturhebergesetz (KUG), § 33, dejure.org
  4. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 17. April 2026
  5. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7330 (Stand des Gesetzentwurfs)
  6. Österreich, Strafgesetzbuch, RIS
  7. Schweiz, Strafgesetzbuch, Fedlex
  8. Verordnung (EU) 2022/2065, Gesetz über digitale Dienste, EUR-Lex
  9. Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung, EUR-Lex
  10. Verordnung (EU) 2016/679, DSGVO, EUR-Lex