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Die wichtigsten Gesetze
| Wo | Gesetz | Was es regelt |
|---|---|---|
| Deutschland | StGB, §§ 201a, 238, 185–187, 253, 263 | Kein eigener Deepfake-Straftatbestand. Je nach Fall: Verbreitung rufschädigender Bildaufnahmen (§ 201a Abs. 2, bis 2 Jahre), Nachstellung (§ 238, bis 3 Jahre), Beleidigung und Verleumdung, Erpressung, Betrug. |
| Deutschland | KUG, §§ 22, 33 | Recht am eigenen Bild: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden. Verstöße: bis 1 Jahr, nur auf Strafantrag. |
| Deutschland | Geplant: § 201b StGB | Ein eigener Deepfake-Straftatbestand ist geplant, aber (Stand Oktober 2026) noch nicht in Kraft. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 17. April 2026 sieht einen neuen § 201b für täuschende Deepfakes vor und weitet § 184k auf sexuelle Deepfakes aus. |
| Österreich | StGB, §§ 107c, 120a | Kein eigener Deepfake-Tatbestand. Fortgesetzte Belästigung im Netz, auch durch Verbreitung intimer Bilder (§ 107c), und unbefugte Bildaufnahmen (§ 120a). |
| Schweiz | StGB, Art. 179decies, 197a | Kein eigener Deepfake-Tatbestand. Identitätsmissbrauch (seit 2023) und Weiterleiten nicht öffentlicher sexueller Inhalte. Der DSA gilt in der Schweiz nicht. |
| Europäische Union | Gesetz über digitale Dienste (DSA) | Hosting-Dienste müssen ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte bieten und Meldungen sorgfältig bearbeiten. Online-Plattformen (außer Klein- und Kleinstunternehmen) müssen eine interne Beschwerde gegen ihre Entscheidungen anbieten. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. |
| Europäische Union | KI-Verordnung (AI Act), Art. 50 | Seit dem 2. August 2026 müssen KI-generierte oder manipulierte Deepfakes als solche gekennzeichnet werden. |
| Europäische Union | DSGVO | Sie können die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten und die Auslistung von Suchergebnissen zu Ihrer Person verlangen. |
Je nach Fall kommen weitere Delikte in Betracht, etwa Urheberrechtsverletzung oder Fälschung beweiserheblicher Daten.
Plattformregeln gehen weiter
Auch wo das Gesetz schweigt, tun es die Plattformregeln nicht. Meta, TikTok, YouTube, X, Reddit und Google verbieten intime Bilder ohne Einwilligung, die meisten auch Identitätsdiebstahl und täuschende synthetische Medien. Eine Meldung mit der richtigen Regel und Beweisen ist oft schneller als jedes Gericht.
Ihre Möglichkeiten
- Bei der Plattform oder dem Hoster melden, bei Ablehnung Beschwerde einlegen.
- Die rechtlichen Wege nutzen: Meldung nach dem DSA, danach Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (in Österreich bei der KommAustria).
- Suchmaschinen um Auslistung der Seiten bitten.
- Anzeige erstatten und gegebenenfalls mit einer Anwältin oder einem Anwalt rechtlich vorgehen (auch per Eilverfahren).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Gesetze unterscheiden sich von Land zu Land: Für eine Beratung zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt vor Ort.
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Ist ein Deepfake als Scherz strafbar?
Kann ich Schadensersatz bekommen?
Haben Plattformen eine Frist zum Löschen?
Quellen
- Strafgesetzbuch (StGB), § 201a, gesetze-im-internet.de
- Kunsturhebergesetz (KUG), § 22, gesetze-im-internet.de
- Kunsturhebergesetz (KUG), § 33, dejure.org
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 17. April 2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7330 (Stand des Gesetzentwurfs)
- Österreich, Strafgesetzbuch, RIS
- Schweiz, Strafgesetzbuch, Fedlex
- Verordnung (EU) 2022/2065, Gesetz über digitale Dienste, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung, EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2016/679, DSGVO, EUR-Lex