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Woran Sie erkennen, dass Sie betroffen sind

Ein Deepfake ist ein mit KI erzeugter oder veränderter Inhalt, der Sie in einer Situation zeigt, die nie stattgefunden hat. Die häufigsten Anzeichen:

  • Freunde, Kollegen oder Follower schicken Ihnen einen „seltsamen“ Link oder Screenshot;
  • Sie erhalten ungewöhnliche Nachrichten, manchmal mit einer Geldforderung;
  • die Suche nach Ihrem Namen oder Foto zeigt Seiten, die Sie nicht kennen;
  • ein unbekanntes Konto postet Bilder von Ihnen, die Sie nie gemacht haben.

Wenn Sie diese Szene nie gefilmt oder diese Worte nie gesagt haben, ist es eine Fälschung. Sie müssen das nicht technisch „beweisen“, um es zu melden: Die fehlende Einwilligung reicht.

Die ersten 7 Schritte

  1. Bringen Sie sich in Sicherheit. Werden Sie bedroht, rufen Sie den Notruf. Werden Sie erpresst: nicht zahlen, nicht verhandeln. Zahlen führt fast nie zur Löschung.
  2. Sichern Sie Beweise, bevor der Inhalt verschwindet:
    1. Kopieren Sie die genaue Adresse (URL) jeder betroffenen Seite, jedes Beitrags und jedes Kontos.
    2. Machen Sie einen Screenshot, der den Inhalt, die Adresse und möglichst das Datum zeigt. Laden Sie den Inhalt selbst nicht herunter und teilen Sie ihn nicht.
    3. Notieren Sie, wer ihn gepostet hat: Kontoname, Nutzername, Datum, hilfreiche Kommentare.
    4. Bewahren Sie alle Nachrichten auf, falls Sie jemand kontaktiert hat (Drohungen, Geldforderungen). Löschen Sie nichts.
  3. Melden Sie Inhalt und Konto auf der Plattform mit dem genauesten Grund: intime Bilder ohne Einwilligung, manipulierte oder KI-generierte Medien, Identitätsdiebstahl oder Belästigung.
  4. Lassen Sie es bei Google entfernen. Google hat ein eigenes Formular für gefälschte sexuelle Inhalte und weitere für persönliche Daten. Zu unserem Google-Ratgeber.
  5. Eskalieren Sie, wenn die Plattform ablehnt oder schweigt: Nutzen Sie die interne Beschwerde (in der EU Pflicht für Online-Plattformen außer Klein- und Kleinstunternehmen). In Deutschland können Sie sich danach an die Bundesnetzagentur wenden.
  6. Entscheiden Sie, ob Sie Anzeige erstatten. Das ist Ihre Wahl. Opferhilfen und Beratungsstellen helfen kostenlos, eine Anwältin oder ein Anwalt berät Sie.
  7. Achten Sie auf Kopien. Suchen Sie nach Ihrem Namen, nutzen Sie die umgekehrte Bildersuche: Jede neue Kopie wird wie die erste behandelt.

Warum Meldungen oft scheitern

Meldungen scheitern selten, weil sie unbegründet sind. Sie scheitern, weil:

  • der falsche Grund gewählt wird („unangemessener Inhalt“ statt „Identitätsdiebstahl“ oder „intime Bilder ohne Einwilligung“) und die Meldung in einer automatischen Warteschlange landet;
  • die Plattform einen Identitätsnachweis verlangt und die Meldung dort hängen bleibt;
  • der Inhalt anderswo kopiert wurde: an einer Stelle gelöscht, an zehn anderen noch online;
  • niemand nachhakt oder die interne Beschwerde nutzt, die Online-Plattformen (außer Klein- und Kleinstunternehmen) nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) anbieten müssen.

Was passiert, wenn Sie nichts tun

  • Der Inhalt wird auf andere Seiten kopiert und von Suchmaschinen unter Ihrem Namen erfasst.
  • Er taucht beim Vorstellungsgespräch, beim ersten Date oder in einer Vertragsverhandlung wieder auf.
  • Er kann Belästigung oder die Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten befeuern.
  • Die seelische Belastung wächst: Sprechen Sie darüber und holen Sie sich ruhig professionelle Unterstützung.

Was das Gesetz sagt

Ein eigener Deepfake-Straftatbestand ist in Deutschland geplant, aber (Stand Oktober 2026) noch nicht in Kraft. Schon heute können je nach Fall greifen: das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 33 KUG), Beleidigung und Verleumdung (§§ 185–187 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB) und bei Geldforderungen Erpressung (§ 253 StGB). In der EU müssen Plattformen Meldungen rechtswidriger Inhalte nach dem DSA bearbeiten. Zu unserem Ratgeber Deepfake-Gesetz.

Eine Anzeige bei der Polizei ist Ihr Recht und der einzige Weg, die Person dahinter ermitteln und bestrafen zu lassen. Für die Löschung ist sie nicht nötig. Eine Anwältin oder ein Anwalt in Ihrem Land sagt Ihnen, ob sie sich in Ihrem Fall lohnt. Unsere Beweismappe können Sie der Anzeige beilegen.

Sie müssen das nicht allein durchstehen

Wir finden, sichern, melden und verfolgen jeden Fund für Sie und suchen jede Woche erneut. Unbegrenzte Meldungen, Festpreis.

Lieber abgeben? So können wir einen Deepfake löschen lassen.

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Häufige Fragen

Es gibt einen Deepfake von mir. Was soll ich zuerst tun?
Sichern Sie Beweise (Adresse der Seite und Screenshot) und melden Sie Inhalt und Konto auf der Plattform mit dem genauesten Grund. Antworten Sie der Person dahinter nicht und zahlen Sie nie.
Wie finde ich heraus, ob es einen Deepfake von mir gibt?
Meist warnt Sie jemand, oder die Suche nach Ihrem Namen oder Foto zeigt Inhalte, die Sie nie gemacht haben. Wer regelmäßig nach Namen und Bildern sucht, bemerkt es früher.
Wie lange dauert es, einen Deepfake löschen zu lassen?
Bei großen Plattformen oft wenige Stunden bis einige Tage, wenn die Meldung den richtigen Grund nennt. Kleine Seiten, Foren und Hoster im Ausland brauchen mehr Nachfassen.
Der Deepfake liegt auf einer ausländischen Website. Lässt sich etwas tun?
Oft ja: Man kann den Hoster der Seite anschreiben, Seiten mit Angebot in Europa unterliegen dem DSA, und Google kann die Seite auslisten, auch wenn sie online bleibt.
Kann ich einen Deepfake ohne Anwalt löschen lassen?
Ja. Meldungen an Plattformen und an Google brauchen keinen Anwalt. Ein Anwalt hilft, wenn Sie Strafantrag stellen oder Schadensersatz fordern wollen.
Was, wenn der Deepfake wieder auftaucht?
Das kommt häufig vor: Jede neue Kopie muss gemeldet und die Suche dauerhaft fortgesetzt werden. Genau das ist der Kern unseres Abos: Wir suchen jede Woche erneut.
Wie schütze ich mich in Zukunft?
Begrenzen Sie öffentlich verfügbare hochauflösende Fotos von sich, stellen Sie Ihre Konten wo möglich auf privat und lassen Sie Ihren Namen und Ihr Bild überwachen.

Quellen

  1. Google, „Persönliche sexuelle Inhalte aus der Google Suche entfernen“
  2. StopNCII.org, Sperre intimer Bilder per Hash
  3. Bundesnetzagentur, Nutzerportal zum Digital Services Act