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Welche Art von Erpressung ist es?
- Eine E-Mail behauptet, Ihre Webcam oder Ihr Computer sei gehackt worden, und verlangt Bitcoin, manchmal mit einem alten Passwort als „Beweis“. Das ist fast immer Massenbetrug ohne Video dahinter. Zahlen Sie nicht, ändern Sie das genannte Passwort, falls Sie es noch nutzen, und melden Sie die E-Mail als Spam oder Phishing. Das Schweizer BACS erklärt diese Fake-Sextortion.
- Sie haben Bilder geschickt oder einen intimen Videoanruf geführt mit jemandem, den Sie online kennengelernt haben, und diese Person droht nun, alles an Freunde, Familie oder Arbeitgeber zu schicken. Das ist klassische Sextortion um Geld. Folgen Sie den Schritten unten.
- Man droht Ihnen mit einem KI-generierten Bild, das aus Ihren öffentlichen Fotos gebaut wurde. Das Bild ist gefälscht, die Drohung ist echt: dieselben Schritte, dazu unser Ratgeber zu KI-Fake-Nacktbildern.
- Ein Ex-Partner droht, Bilder zu veröffentlichen, die Sie ihm geschickt haben. Dieselben Schritte; wenn Sie sich nicht sicher fühlen, rufen Sie den Notruf. Schon die Drohung kann strafbar sein.
Die 8 Schritte
- Zahlen Sie nicht. Wer zahlt, wird meist zu weiteren Zahlungen aufgefordert. Die britische National Crime Agency sagt es so: Haben Sie einmal gezeigt, dass Sie zahlen können, wird wahrscheinlich mehr verlangt. Haben Sie schon gezahlt, schicken Sie nichts mehr und rufen Sie sofort Ihre Bank an.
- Schicken Sie nichts mehr: keine Bilder, kein Geld, keine persönlichen Daten.
- Sichern Sie Beweise, bevor Sie blockieren: Screenshots des Chats, des Profils (Nutzername und URL), der Forderungen und der Zahlungsdaten, die man Ihnen genannt hat (Bankkonto, Krypto-Wallet, Gutscheinkarten). Löschen Sie den Chat nicht.
- Brechen Sie jeden Kontakt ab und blockieren Sie den Account auf allen Plattformen, dann melden Sie ihn auf der Plattform, über die er Sie kontaktiert hat, mit dem Grund Sextortion, Erpressung oder sexuelle Ausbeutung.
- Schützen Sie Ihre Konten: auf privat stellen, Freundes- oder Followerliste verbergen (damit droht der Erpresser), Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung einschalten.
- Schützen Sie Ihre Bilder mit StopNCII.org, wenn Sie sie haben und darauf über 18 sind. Auf Ihrem eigenen Gerät wird ein digitaler Fingerabdruck erstellt (das Bild verlässt es nie), mit dem Partnerplattformen das Bild sperren, noch bevor etwas gepostet wird. Das funktioniert auch bei KI-generierten Bildern.
- Erstatten Sie Anzeige und holen Sie sich Unterstützung:
- Deutschland: Polizei unter 110 bei akuter Gefahr, sonst Anzeige vor Ort oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Hilfe: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016, rund um die Uhr, kostenlos, anonym), WEISSER RING Opfer-Telefon (116 006, täglich 7 bis 22 Uhr, kostenlos), HateAid (kostenlose Beratung bei digitaler Gewalt).
- Österreich: Polizei unter 133. Hilfe: Opfer-Notruf 0800 112 112 und Frauenhelpline 0800 222 555.
- Schweiz: Polizei unter 117, Meldung über cybercrimepolice.ch oder bei Ihrer Kantonspolizei. Reden: Die Dargebotene Hand unter 143.
- Wenn die Bilder veröffentlicht wurden, melden Sie jeden Beitrag als intime Bilder ohne Einwilligung und beantragen Sie bei Google die Entfernung der Seiten aus den Suchergebnissen. In der EU müssen Plattformen solche Meldungen nach dem Digital Services Act zeitnah und sorgfältig bearbeiten. Siehe Leak: Was tun? und unsere Vorlagen für den Löschantrag.
Was Sie nicht tun sollten
- „Ein letztes Mal“ zahlen.
- Den Chat oder Ihr Konto löschen, bevor Beweise gesichert sind.
- Die Bilder an irgendjemanden schicken, auch nicht an einen „Löschdienst“, der gegen Geld garantierte Ergebnisse verspricht.
- Allein damit bleiben. Wer sich einer Vertrauensperson anvertraut, nimmt dem Erpresser das Druckmittel, denn das lebt von Scham und Isolation.
Was das Gesetz sagt
Sextortion ist Erpressung und in Deutschland, Österreich und der Schweiz strafbar, in Deutschland nach § 253 StGB. Wer intime Bilder ohne Einwilligung verbreitet, macht sich zusätzlich strafbar, in Deutschland etwa nach § 201a oder § 184k StGB, in Österreich nach § 107c oder § 120a StGB, in der Schweiz nach Art. 197a StGB. Ein eigener Deepfake-Straftatbestand ist in Deutschland geplant, aber (Stand Oktober 2026) noch nicht in Kraft. Die EU-Richtlinie 2024/1385 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Verbreitung intimer Deepfakes bis Juni 2027 unter Strafe zu stellen. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung: Eine Anwältin oder ein Anwalt sagt Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
Wenn die Bilder veröffentlicht wurden
Wurden die Bilder, echt oder gefälscht, verbreitet, lassen wir sie löschen: Beweissicherung, Meldungen mit dem richtigen Grund, Hoster, Google und jede Woche eine Suche nach Kopien, ohne dass Sie den Inhalt noch einmal ansehen müssen. Siehe unseren Service Bilder löschen lassen oder Deepfake löschen lassen, wenn die Bilder gefälscht sind. Fälle mit Minderjährigen übernehmen wir nicht: Dafür sind Take It Down und die Nummer gegen Kummer da.
Preise ansehenHäufige Fragen
Soll ich bei Sextortion zahlen?
Werden sie die Bilder wirklich verschicken?
Ich habe eine E-Mail bekommen, meine Webcam sei gehackt. Stimmt das?
Die Bilder sind gefälscht. Ist das trotzdem Sextortion?
Kann ich Bilder löschen lassen, nachdem sie veröffentlicht wurden?
Ich bin unter 18. Was soll ich tun?
Quellen
- FBI, „Financially Motivated Sextortion“
- National Crime Agency, „Financially Motivated Sexual Extortion (Sextortion)“
- BACS (Schweiz), Fake-Sextortion
- StopNCII.org, FAQ
- NCMEC, Take It Down
- Nummer gegen Kummer
- BMJV, hilfe-info.de: Onlinewachen der Länder
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- WEISSER RING, Opfer-Telefon
- HateAid, Betroffenenberatung
- Bundesministerium für Inneres (Österreich), Notrufnummern
- Justiz Österreich, Opferhilfe: weitere Kontakte
- ch.ch, Notfallnummern Schweiz
- cybercrimepolice.ch, Ereignis melden
- § 253 StGB (Erpressung)
- § 201a StGB
- § 184k StGB
- § 107c StGB (Österreich)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7330 (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385)