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1. Die richtigen Begriffe
| Begriff | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Markenmissbrauch (Brand Impersonation) | Sich als ein Unternehmen ausgeben, um Kunden oder Öffentlichkeit zu täuschen. Ein Begriff aus der Praxis, kein eigener Straftatbestand | Eine Facebook-Seite „[Ihre Marke] Support“, die nach Kartendaten fragt |
| Markenrechtsverletzung | Nutzung eines geschützten Namens oder Logos ohne Erlaubnis, die Verwechslungen auslösen kann. Mit eingetragener Marke viel leichter durchzusetzen | Ein Onlineshop verkauft Ware unter Ihrem Logo |
| Produktpiraterie | Waren mit einer gefälschten Kopie einer eingetragenen Marke | Nachahmungen Ihres Produkts auf einem Marktplatz |
| Unlauterer Wettbewerb (UWG) | Kunden glauben lassen, ein Angebot stamme von Ihnen, auch ohne eingetragene Marke | Ein Wettbewerber kopiert Namen, Logo und Look Ihrer Website |
| Typosquatting | Eine Domain registrieren, die sich nur durch einen Tippfehler von Ihrer unterscheidet | ihremrake.de statt ihremarke.de |
| Domaingrabbing (Cybersquatting) | Eine Domain mit Ihrer Marke in böser Absicht registrieren, um sie weiterzuverkaufen, Traffic umzuleiten oder zu betrügen | ihremarke-outlet.de, registriert von Unbekannten |
| Phishing | Eine Marke imitieren (E-Mail, SMS, Website), um Zugangs- oder Zahlungsdaten zu stehlen | Eine falsche Versandmail in Ihren Farben |
Meist kommt alles zusammen: eine Fake-Website auf einer Tippfehler-Domain, beworben mit Betrugsanzeigen und Ihrem Logo, dazu ein falscher „Support“-Account, der besorgte Kunden beruhigt.
2. Erste Schritte
- Beweise sichern, bevor Sie melden: die genaue URL jedes Accounts, jeder Anzeige, Seite und Website; datierte Screenshots; Kontaktdaten und Impressum der Fake-Seite; Nachrichten und Beschwerden getäuschter Kunden. Betrugsseiten verschwinden oft über Nacht.
- Kunden warnen auf Ihrer Website, Ihren offiziellen Social-Media-Kanälen und per E-Mail: „Gefälschte Websites / Accounts nutzen unseren Namen. Unsere einzigen offiziellen Adressen sind … Wir fragen nie per Nachricht nach Passwörtern oder Kartendaten.“
- Team informieren (Empfang, Support, Vertrieb), damit alle Kundenhinweise bei einer Person landen.
- Nicht reagieren: kein Kontakt mit den Betrügern, und zahlen Sie nie, um eine Domain oder einen Account „zurückzubekommen“.
- Rechtenachweise bereithalten: Handelsregisterauszug, Markenurkunde (falls vorhanden), Ihre offizielle Website. Plattformen verlangen sie.
- Protokoll führen: was Sie wann bei wem gemeldet haben und die Antwort. Ihre Anwältin, die Polizei und jeder Widerspruch brauchen das.
3. Fake-Accounts und Seiten mit Ihrer Marke
- Direkt am Account melden, mit dem Grund Identitätsmissbrauch („gibt sich als jemand anderes aus“), und angeben, dass es um Ihr Unternehmen geht.
- Ist Ihre Marke eingetragen, nutzen Sie zusätzlich das Markenformular der Plattform. Bei Accounts mit Ihrem Namen oder Logo ist das meist der stärkste Weg. Einreichen dürfen nur Markeninhaber oder bevollmächtigte Vertreter.
- Nutzen Sie eine geschäftliche E-Mail-Adresse: Plattformen können Ihren Namen und Ihre Meldung an den gemeldeten Account weitergeben.
- Bei einem falschen Profil einer Führungskraft oder eines Recruiters zusätzlich im Namen der betroffenen Person melden (siehe unseren Ratgeber zu Fake-Profilen).
- Lehnt die Plattform ab oder schweigt sie: In der EU verpflichtet der Digital Services Act Online-Plattformen zu einem internen Beschwerdeverfahren. Beantragen Sie eine Überprüfung und schicken Sie eine schriftliche Meldung mit unserer Vorlage für einen Löschantrag.
4. Betrugsanzeigen mit Ihrer Marke
- Alle Anzeigen desselben Werbetreibenden finden in den öffentlichen Bibliotheken: Meta-Werbebibliothek und Google Ads-Transparenzcenter. Notieren Sie Namen und ID des Werbetreibenden.
- Jede Anzeige melden, direkt an der Anzeige (Menü „…“ > „Werbeanzeige melden“) oder bei Google über das Formular zum Melden einer Anzeige.
- Ist Ihre Marke eingetragen, reichen Sie eine Markenbeschwerde gegen den Werbetreibenden ein: über die Meta-Formulare oben, bei Google Ads über „Inhalte in Google melden“. Google akzeptiert sie nur in Ländern, in denen Sie Markenrechte haben.
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, beantragen Sie Metas Brand Rights Protection: Inhaber eingetragener Marken können damit auf Facebook und Instagram rechtsverletzende Inhalte, Accounts und Anzeigen in großem Umfang suchen und melden, auch Betrugsanzeigen mit dem Markennamen.
- In Deutschland können Sie Plattformen, die nicht reagieren, zusätzlich bei der Bundesnetzagentur melden, die den Digital Services Act überwacht: über ihr Nutzerportal.
- Zeigt die Anzeige eine Fälschung Ihres CEO (Foto, Video oder geklonte Stimme), behandeln Sie sie auch als Deepfake: siehe unseren Ratgeber zu Fake-Werbung und zum KI-Stimmklon.
5. Fake-Websites, Typosquatting und Phishing
- Hoster und Registrar ermitteln: ICANN Lookup zeigt den Registrar und seinen Abuse-Kontakt. Für .de-Domains nutzen Sie die Abfrage der DENIC. Liegt die Seite hinter Cloudflare, melden Sie über abuse.cloudflare.com; Cloudflare leitet an den eigentlichen Hoster weiter.
- Den Abuse-Kontakt von Hoster und Registrar anschreiben: URL, Screenshots, Nachweis, dass Ihre Marke imitiert wird, und bei Phishing Beispiele von Betroffenen. ICANN-akkreditierte Registrare müssen Abuse-Meldungen prüfen und beantworten.
- Die Seite in Browsern sperren lassen: Melden Sie sie bei Google Safe Browsing. Phishing-Mails können Sie an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale weiterleiten: phishing@verbraucherzentrale.nrw. In Österreich nimmt die Watchlist Internet Meldungen zu Fake-Shops an.
- Den Zahlungsanbieter der Fake-Seite informieren (PayPal, Stripe, die abrechnende Bank): Ohne Zahlungen endet der Betrug oft.
- Suchmaschinen um Auslistung bitten: siehe unseren Ratgeber zum Löschen von Google-Suchergebnissen.
- Um die Domain selbst zurückzuholen, gibt es für .com, .net, .org und die meisten generischen Endungen die UDRP (WIPO und andere Anbieter). Länderendungen haben eigene Regeln: Für .de gibt es keine UDRP, aber einen DISPUTE-Eintrag bei der DENIC, der die Übertragung der Domain blockiert, bis der Streit geklärt ist. Diese Verfahren brauchen eine gut begründete Akte: Ziehen Sie eine Markenrechtsanwältin oder einen Markenrechtsanwalt hinzu.
6. Betrug anzeigen und rechtliche Hilfe holen
Deutschland: Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, auch online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Für Unternehmen haben die Landeskriminalämter Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC). Bei einem laufenden IT-Angriff können Unternehmen den Vorfall auch dem BSI melden.
Österreich und Schweiz: in Österreich bei der Polizei (133); in der Schweiz über cybercrimepolice.ch oder bei der Kantonspolizei.
Überall: Abmahnungen, Klagen wegen Markenrechtsverletzung oder unlauteren Wettbewerbs, Schadensersatz und gerichtliche Auskunftsansprüche zur Identität der Betreiber sind Sache einer Anwältin oder eines Anwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Diese Seite ersetzt keine Beratung.
7. Was das Gesetz sagt
In Deutschland gibt das Markengesetz dem Inhaber einer Marke Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen verwechslungsfähige Nutzung (§ 14 MarkenG). Auch ohne eingetragene Marke kann eine Nachahmung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Eine beim EUIPO eingetragene Unionsmarke gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, und der Digital Services Act verpflichtet Hosting-Dienste, ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anzubieten. Wer mit einer gefälschten Markenseite Geld kassiert, begeht Betrug (§ 263 StGB). Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung: Besprechen Sie Ihren Fall mit einer Anwältin oder einem Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Fake-Accounts, Anzeigen und Fake-Websites entfernen lassen
Wird Ihre Marke online imitiert, übernimmt unser Markenschutz online die Meldungen: Wir finden Fake-Accounts, Anzeigen und Websites, stellen Löschanträge mit dem richtigen Grund und Ihren Rechtenachweisen, haken bei Plattformen, Hostern und Registraren nach und achten auf neue Kopien. Für Abmahnungen und Gerichtsverfahren arbeiten wir mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt zusammen.
Preise ansehenHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Markenmissbrauch und Markenrechtsverletzung?
Meine Marke ist nicht eingetragen. Kann ich einen Fake-Account trotzdem löschen lassen?
Eine Kopie meiner Website nimmt Bestellungen an. Was zuerst?
Wie lange dauert es, eine Fake-Seite meiner Marke zu entfernen?
Soll ich eine Abmahnung schicken?
Jemand hat eine Domain ähnlich meiner registriert, sie ist aber noch nicht online. Was tun?
Quellen
- Instagram-Hilfebereich, „How do I report trademark infringement on Instagram?“
- X, „Trademark policy“
- YouTube-Hilfe, „File a trademark complaint“
- Google Ads, Richtlinie „Marken“
- Google Ads-Hilfe, „How to report an ad“
- Meta Business-Hilfebereich, „About Brand Rights Protection“
- Adweek, „Meta Updates Brand Rights Protection Tool for Businesses“ (Meldung von Betrugsanzeigen, August 2025)
- ICANN, „Registrar Abuse Reports“
- WIPO, Domain Name Dispute Resolution (UDRP)
- DENIC, DISPUTE-Verfahren
- § 14 MarkenG, Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke
- § 263 StGB, Betrug
- BMJV, Onlinewachen der Polizei
- Polizei, Zentrale Ansprechstellen Cybercrime für Wirtschaftsunternehmen und Behörden
- BSI, „Ich möchte einen IT-Sicherheitsvorfall melden“
- Verbraucherzentrale, Phishing-Radar
- Watchlist Internet, Liste betrügerischer Shops
- Bundesnetzagentur, Nutzerportal Digitale Dienste
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 16 und 20