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Die drei Arten von Leaks
| Art des Leaks | Beispiele | Worum es geht | Was tun |
|---|---|---|---|
| Intime oder private Inhalte | Fotos an den Ex, ein privates Video, Screenshots aus einem Videoanruf, von jemand anderem gepostet | Privatsphäre, intime Bilder ohne Einwilligung | Löschanträge, StopNCII, Google, Anzeige, wenn Sie möchten |
| Bezahl-Content | Inhalte von OnlyFans oder Fansly, ein Onlinekurs, gratis weiterverbreitet | Urheberrecht, Einnahmen | DMCA-Notices, Auslistung bei Google |
| Datenleck | Ihre E-Mail, Ihr Passwort, Ihre Adresse oder Bankdaten in einer gehackten Datenbank | Kontosicherheit, gezielter Betrug, Identitätsdiebstahl | Passwörter, Wachsamkeit, Bank, Auskunft bei Auskunfteien |
„Leak“ heißt auch, dass ein Album, ein Spiel oder ein Dokument vor dem offiziellen Termin auftaucht. Um diese Bedeutung geht es hier nicht.
Begriffe, die Ihnen begegnen:
- „Geleakt werden“: Jemand hat Ihre privaten Fotos oder Inhalte ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht.
- Leaker: die Person oder der Account, die sie veröffentlicht.
- Leak und Doxing: Doxing heißt, Ihre echte Identität oder Kontaktdaten offenzulegen (Name, Adresse, Arbeitgeber). Es kommt oft zusammen mit einem Leak vor und kann eigenständig strafbar sein.
- Leak und Deepfake: Ein Leak verbreitet echte Inhalte, ein Deepfake erzeugt gefälschte. Beides kann sich mischen, etwa echte Fotos neben manipulierten. Siehe Deepfake: Was tun?.
So finden Sie heraus, ob Sie betroffen sind
- Suchen Sie Ihren Namen und Nutzernamen in Anführungszeichen bei Google, dann in der Google-Bildersuche.
- Machen Sie eine umgekehrte Bildersuche (zum Beispiel mit Google Lens) zu einem Foto, das kursieren könnte. Laden Sie es nie bei einem Dienst hoch, dem Sie nicht vertrauen.
- Prüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse bei einem Leak-Checker wie Have I Been Pwned (kostenlos), um zu sehen, ob sie in bekannten Datenlecks vorkommt.
- Richten Sie Benachrichtigungen ein für Ihren Namen oder Nutzernamen (Google Alerts oder für Kontaktdaten das Google-Tool „Ergebnisse über Sie“).
- Achten Sie auf Signale: ein Freund oder Follower schickt Ihnen einen Link, ungewöhnliche Nachrichten, plötzlich weniger zahlende Abonnenten.
Was tun, je nach Art des Leaks
Private Fotos oder Videos ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht
- Sichern Sie Beweise (URL jeder Seite, datierter Screenshot), ohne den Inhalt herunterzuladen oder weiterzuleiten.
- Melden Sie jeden Beitrag mit dem Grund „intime Bilder ohne Einwilligung“.
- Wenn Sie das Bild haben und darauf über 18 sind, nutzen Sie StopNCII.org: Auf Ihrem Gerät wird ein digitaler Fingerabdruck erstellt, das Bild selbst verlässt es nie, und Partnerplattformen sperren es anhand dieses Fingerabdrucks.
- In der EU müssen Plattformen Meldungen nach dem Digital Services Act zeitnah und sorgfältig bearbeiten. Unsere Vorlagen für den Löschantrag enthalten eine passende Meldung.
- Beantragen Sie bei Google, die Seiten aus den Suchergebnissen zu entfernen.
- Droht jemand, Ihre Bilder zu veröffentlichen, lesen Sie Sextortion: Was tun?.
Alle Schritte stehen in unserem Ratgeber Leak: Was tun?. Unterstützung in Deutschland: das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016, rund um die Uhr, kostenlos) und HateAid (kostenlose Beratung bei digitaler Gewalt).
Bezahl-Content gratis weiterverbreitet
- Listen Sie die Kopien auf (Foren, Telegram-Kanäle, Spiegelseiten).
- Schicken Sie jeder Website eine DMCA-Notice, dann ihrem Hoster, wenn sie nicht reagiert.
- Lassen Sie die Seiten bei Google auslisten.
Siehe unseren Ratgeber OnlyFans-Leak entfernen.
Persönliche Daten in einem Datenleck
- Ändern Sie das Passwort des betroffenen Kontos und aller Konten mit demselben Passwort und schalten Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung ein.
- Seien Sie misstrauisch bei Nachrichten und Anrufen, die Ihre Daten nennen, um glaubwürdig zu wirken (falsche Bankmitarbeiter, falscher Support). Rufen Sie immer über die offizielle Nummer zurück.
- Sind Bankdaten betroffen, informieren Sie Ihre Bank und prüfen Sie Ihre Kontoauszüge.
- Fordern Sie bei Auskunfteien eine kostenlose Datenkopie an (Art. 15 DSGVO), um unbekannte Verträge oder Kredite auf Ihren Namen zu erkennen.
- Werden Ihre Daten für Konten oder Kredite missbraucht, folgen Sie unserer Seite Identitätsdiebstahl: Was tun?.
Was das Gesetz sagt
Es hängt von der Art des Leaks und vom Land ab. Wer intime Bilder ohne Einwilligung verbreitet, macht sich in Deutschland in der Regel strafbar (§ 201a und § 184k StGB), ebenso in Österreich (§ 107c und § 120a StGB) und in der Schweiz (Art. 197a StGB für nicht öffentliche sexuelle Inhalte). Wer Inhalte weiterverbreitet, die Sie geschaffen haben, verletzt Ihr Urheberrecht, das in den über 180 Staaten der Berner Übereinkunft automatisch gilt. Bei einem Datenleck hat das Unternehmen, das Ihre Daten verloren hat, Pflichten nach der DSGVO. Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung: Eine Anwältin oder ein Anwalt sagt Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
Leak löschen lassen
Kursieren Ihre Fotos, Videos oder Ihr Bezahl-Content ohne Ihre Einwilligung, findet unser Service Bilder löschen lassen die Kopien, schickt Meldungen mit dem richtigen Grund, geht zu den Hostern, lässt die Seiten bei Google auslisten und sucht jede Woche nach neuen Leaks. Bei einem Leak Ihrer Bankdaten bleiben Ihre Bank und die offiziellen Stellen die richtigen Ansprechpartner.
Preise ansehenHäufige Fragen
Was bedeutet „geleakt“?
Was heißt „ich wurde geleakt“?
Ist es strafbar, Fotos von jemandem zu leaken?
Was ist der Unterschied zwischen einem Leak und einem Datenleck?
Kann man einen Leak aus dem Internet entfernen?
Meine Daten waren in einem Datenleck. Kann jemand meine Identität stehlen?
Quellen
- StopNCII.org, FAQ (Voraussetzungen, Bild bleibt auf Ihrem Gerät, synthetische Bilder)
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 16
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 15
- § 201a StGB
- § 184k StGB
- § 107c StGB (Österreich)
- § 120a StGB (Österreich)
- Art. 197a StGB (Schweiz), Überblick
- WIPO, Berner Übereinkunft
- Have I Been Pwned
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- HateAid, Betroffenenberatung