Auf dieser Seite
1. Wo Ihre Fotos auftauchen und was hilft
| Was Sie finden | Wirksamster Hebel | Abschnitt |
|---|---|---|
| Ein Fake-Account oder Dating-Profil mit Ihren Fotos | Meldung „gibt sich als mich aus“ | 4 |
| Ihre Selfies, von einem Account oder einer Website übernommen | Urheberrechtsmeldung (Sie sind der Lichtbildner) | 5 |
| Ihre Fotos auf einer Website, in einem Forum oder Blog | Anfrage an die Website, dann an den Hoster (Recht am eigenen Bild, DSGVO) | 6 |
| Ihr Gesicht in einer Anzeige | Anzeige melden, siehe Ratgeber Fake-Werbung | 4 |
| Eine Seite mit Ihren Fotos bei Google | An der Quelle löschen, dann Google-Formulare | 7 |
| Ein Foto von Ihnen, mit KI verändert | Deepfake-Ratgeber | 8 |
2. Fotos finden: die umgekehrte Bildersuche
- Google Lens: Klicken Sie auf google.de im Suchfeld auf das Symbol für die Bildersuche (Kamera) und laden Sie das Foto hoch oder fügen Sie seinen Link ein. In Chrome bietet ein Rechtsklick auf ein Bild ebenfalls die Suche mit Google Lens an. Die Ergebnisse zeigen Seiten mit demselben oder einem ähnlichen Bild.
- Bing Visual Search: Klicken Sie im Bereich Bilder von Bing auf das Kamerasymbol und ziehen Sie das Foto hinein oder laden Sie es hoch. Bing listet Seiten auf, die das Bild verwenden.
- TinEye (tineye.com): findet dasselbe Bild auch zugeschnitten, verkleinert, farblich bearbeitet oder leicht gedreht. Es nutzt keine Gesichtserkennung und findet daher kein anderes Foto von Ihnen.
- Yandex Bilder: Die russische Suchmaschine gilt in Tests von Bellingcat als die stärkste, wenn es darum geht, dasselbe Gesicht auf verschiedenen Fotos wiederzufinden. Bedenken Sie, dass Sie Ihr Foto an einen ausländischen Dienst schicken.
So werden die Ergebnisse besser:
- Testen Sie mehrere Fotos, zuerst Ihre Profilbilder und die am meisten geteilten Bilder.
- Probieren Sie auch eine auf das Gesicht zugeschnittene und eine gespiegelte Version, ein beliebter Trick von Fake-Accounts.
- Suchen Sie Ihren Namen und Benutzernamen in jedem sozialen Netzwerk.
- Wiederholen Sie die Suche regelmäßig: Gelöschte Fake-Accounts kommen oft wieder.
Die Grenzen, ehrlich gesagt. Suchmaschinen erfassen nur Öffentliches. Profile auf Tinder, Bumble oder Hinge, private Instagram-Accounts, Telegram- oder WhatsApp-Gruppen tauchen nicht auf. Ein stark bearbeitetes Foto oder ein mit KI aus Ihrem Gesicht erzeugtes Bild kann ebenfalls durchrutschen. Dann sind es meist Bekannte oder Betrugsopfer, die Sie warnen: Bitten Sie um einen Screenshot und den Profilnamen. Es gibt kostenpflichtige Gesichtersuchmaschinen; sie erfassen selbst Gesichter ohne Einwilligung, nutzen Sie sie also mit Bedacht.
3. Beweise sichern, bevor Sie handeln
Für jeden Fund: die genaue URL, ein datierter Screenshot mit Foto und Account oder Website, und die Originaldatei Ihres Fotos mit Datum. Das Original belegt, dass Sie es aufgenommen haben; bewahren Sie es mit seinen Dateiinformationen auf.
4. Fake-Account, Dating-Profil oder Anzeige
- Melden Sie den Account wegen Identitätsmissbrauchs, nicht als „Spam“ oder „unangemessen“. Die Schritte stehen in unseren Ratgebern für Instagram und Facebook sowie unter Fake-Profil: Was tun? für andere Netzwerke und Catfishing.
- Instagram hat ein eigenes Formular für Konten, die sich auf Instagram oder Threads als Sie ausgeben; es funktioniert auch ohne Account. Es verlangt ein Foto Ihres Ausweises, das Instagram nach eigenen Angaben innerhalb von 30 Tagen löscht.
- Dating-Apps: Melden Sie das Profil bei Tinder direkt in der App oder über das Formular von Tinder mit dem Hinweis, dass sich jemand als Sie ausgibt. Ohne Account in der App wenden Sie sich an das Hilfe-Center der jeweiligen App.
- Wenn sich Betrogene bei Ihnen melden („Mit Ihren Fotos wurde ich abgezockt“), sagen Sie ihnen, dass sie die Nachrichten sichern und Anzeige erstatten sollen, in Deutschland auch online über die Onlinewache ihres Bundeslandes.
5. Urheberrecht: bei Selfies oft der schnellste Weg
Ein Foto gehört urheberrechtlich der Person, die es aufgenommen hat. Auch einfache Handyfotos sind in Deutschland als Lichtbilder geschützt (§ 72 UrhG). Bei einem Selfie sind das Sie: Sie können die Löschung jeder Kopie verlangen, die ohne Ihre Erlaubnis veröffentlicht wurde, auch wenn der Account nicht behauptet, Sie zu sein. Hat jemand anderes das Foto gemacht, liegen die Rechte bei dieser Person; Ihnen bleibt das Recht am eigenen Bild (Abschnitt 6).
- In sozialen Netzwerken: Instagram, Facebook und TikTok haben im Hilfebereich je ein Formular für Urheberrechtsverletzungen. Geben Sie die URL des Beitrags an und beschreiben Sie Ihr Originalfoto.
- Auf einer Website schreiben Sie dem Betreiber (Impressum) und, ohne Reaktion, dem Hoster. Bei Seiten mit Sitz in den USA geht die Meldung als „DMCA-Notice“ an den benannten Vertreter der Seite.
- Solche Meldungen sind nicht anonym: Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse können an die Person weitergegeben werden, die das Foto veröffentlicht hat. Nutzen Sie bei Bedarf eine eigene Adresse oder lassen Sie die Meldung von einer bevollmächtigten Stelle einreichen.
Formulierungen zum Kopieren finden Sie in unserer Vorlage für den Löschantrag.
6. Recht am eigenen Bild und DSGVO: Websites und Foren
- Schreiben Sie zuerst der Website (Impressum oder Datenschutzkontakt). Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden (§ 22 KUG). Verlangen Sie zusätzlich die Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO). Die Antwort muss innerhalb eines Monats kommen, verlängerbar um zwei Monate.
- Ohne Antwort wenden Sie sich an den Hoster: Hosting-Anbieter in der EU müssen ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anbieten (Digital Services Act).
- Weiter ohne Ergebnis: Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig; dort schützt § 78 UrhG das Bildnis, wenn berechtigte Interessen verletzt werden. In der Schweiz stützen Sie sich auf den Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB).
- Für eine Unterlassung vor Gericht oder Schadensersatz sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Die unerlaubte Verbreitung eines Bildnisses kann zudem auf Antrag strafbar sein (§ 33 KUG).
7. Fotos aus Google entfernen
Google speichert die Seiten nicht selbst: Die eigentliche Lösung ist die Löschung an der Quelle. Ist das Foto von der Website verschwunden, sorgt das Google-Tool für veraltete Inhalte dafür, dass es auch aus der Google-Bildersuche verschwindet. Weigert sich die Website, nimmt Google Löschanträge wegen Urheberrechtsverletzung und, in der EU, Anträge auf Entfernung nach Datenschutzrecht an. Mehr dazu in unserem Ratgeber Google-Suchergebnis löschen lassen.
8. Wenn Ihre Fotos mit KI verändert wurden
Ein Foto von Ihnen, das zu einer Montage, einem Fake-Nacktbild oder einem manipulierten Video verarbeitet wurde, ist ein eigenes Problem. Folgen Sie unserem Deepfake-Ratgeber oder, bei sexuellen Bildern, dem Ratgeber Fake-Nacktbilder mit KI. Bist du unter 18, lies unsere Seite für unter 18-Jährige.
Ihre Fotos überall löschen lassen
Jede Kopie zu finden und an jeder Stelle den passenden Antrag zu stellen, kostet Zeit. Unsere Services Fake-Profil löschen lassen und Urheberrechtsverletzung melden übernehmen das: Wir suchen Ihre Fotos (KI hilft uns, schneller zu suchen und zu formulieren) und stellen die Löschanträge bei Plattformen, Websites und Google. Jeder Antrag wird vor dem Versand von einem Menschen geprüft, und wir fassen nach. Tarife und Preise finden Sie auf der Seite Preise.
Preise ansehenHäufige Fragen
Wie finde ich heraus, ob jemand meine Fotos benutzt?
Darf jemand meine Fotos ohne Erlaubnis verwenden?
Der Account nutzt meine Fotos, aber einen anderen Namen. Kann ich ihn löschen lassen?
Die Bildersuche findet nichts, aber mir wurde ein Profil mit meinen Fotos gezeigt. Was nun?
Muss ich Anzeige erstatten?
Quellen
- Google, „Mit einem Bild auf Google suchen“
- Microsoft, „Using Bing Visual Search“
- TinEye, „Can TinEye find similar images? Does TinEye do facial recognition?“
- Bellingcat, „Guide To Using Reverse Image Search For Investigations“ (2019)
- Instagram, Formular bei Identitätsmissbrauch
- Instagram, Formular für Urheberrechtsverletzungen
- Tinder, „Impersonation Accounts“
- § 72 UrhG (Lichtbilder)
- § 22 KUG
- § 33 KUG
- § 78 UrhG (Österreich)
- BfDI, Beschwerde bei den Datenschutzaufsichtsbehörden
- Österreichische Datenschutzbehörde, Beschwerde
- Google, „Refresh outdated content“ (veraltete Inhalte)
- Google, „Inhalte aus rechtlichen Gründen melden“
- BMJV, hilfe-info.de: Onlinewachen der Länder
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 17
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 16