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Sofort: Warnen Sie Ihre Kontakte
Posten Sie von Ihrem echten Konto eine Nachricht und schicken Sie sie Ihren Kontakten: „Es gibt einen Fake-Account auf Facebook mit meinem Namen. Nicht antworten und nie Geld schicken.“ Bitten Sie sie, den Fake-Account ebenfalls zu melden: Mehrere Meldungen beschleunigen oft die Bearbeitung.
Beweise sichern
- Kopieren Sie die genaue Adresse (URL) jeder betroffenen Seite, jedes Beitrags und jedes Kontos.
- Machen Sie einen Screenshot, der den Inhalt, die Adresse und möglichst das Datum zeigt. Laden Sie den Inhalt selbst nicht herunter und teilen Sie ihn nicht.
- Notieren Sie, wer ihn gepostet hat: Kontoname, Nutzername, Datum, hilfreiche Kommentare.
- Bewahren Sie alle Nachrichten auf, falls Sie jemand kontaktiert hat (Drohungen, Geldforderungen). Löschen Sie nichts.
So melden Sie den Fake-Account auf Facebook
- Öffnen Sie das Fake-Profil, klicken Sie auf die drei Punkte und dann auf Profil melden.
- Wählen Sie den Grund Identitätsdiebstahl („gibt vor, ich zu sein“) und folgen Sie den Schritten.
- Facebook kann einen Lichtbildausweis verlangen, um Ihre Meldung zu bestätigen.
- Kein Facebook-Konto? Nutzen Sie das Formular für Identitätsdiebstahl im Facebook-Hilfebereich.
- Nutzt eine Werbeanzeige Ihr Gesicht, melden Sie sie direkt in der Anzeige. Zu unserem Ratgeber Fake-Werbung.
Warum das Konto nicht immer gelöscht wird
Meldungen scheitern selten, weil sie unbegründet sind. Sie scheitern, weil:
- der falsche Grund gewählt wird („unangemessener Inhalt“ statt „Identitätsdiebstahl“ oder „intime Bilder ohne Einwilligung“) und die Meldung in einer automatischen Warteschlange landet;
- die Plattform einen Identitätsnachweis verlangt und die Meldung dort hängen bleibt;
- der Inhalt anderswo kopiert wurde: an einer Stelle gelöscht, an zehn anderen noch online;
- niemand nachhakt oder die interne Beschwerde nutzt, die Online-Plattformen (außer Klein- und Kleinstunternehmen) nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) anbieten müssen.
Was das Gesetz sagt
Ein Fake-Profil allein ist in Deutschland nicht immer strafbar. Je nach Fall kommen Betrug (§ 263 StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB) oder Beleidigung in Betracht. In der Schweiz ist Identitätsmissbrauch seit 2023 eine eigene Straftat (Art. 179decies StGB). Die Regeln der Plattformen verbieten Identitätsdiebstahl jedoch überall: Darauf stützt sich die Meldung.
Eine Anzeige bei der Polizei ist Ihr Recht und der einzige Weg, die Person dahinter ermitteln und bestrafen zu lassen. Für die Löschung ist sie nicht nötig. Eine Anwältin oder ein Anwalt in Ihrem Land sagt Ihnen, ob sie sich in Ihrem Fall lohnt. Unsere Beweismappe können Sie der Anzeige beilegen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Gesetze unterscheiden sich von Land zu Land: Für eine Beratung zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt vor Ort.
Wir kümmern uns um den Fake-Account
Wir melden den Fake-Account mit dem richtigen Grund, liefern die Unterlagen, die Facebook verlangt, haken nach, bis er gelöscht ist, und suchen jede Woche nach neuen.
Lieber abgeben? So können wir ein Fake-Profil löschen lassen.
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