Auf dieser Seite
1. Die ersten Schritte, in beiden Ländern
- Sichern Sie Beweise, bevor Sie etwas melden: genaue Adresse (URL) des Accounts oder der Seite, datierte Screenshots, erhaltene Nachrichten. Wie das geht, erklärt unser Ratgeber Beweise sichern.
- Melden Sie den Account der Plattform mit dem Grund „gibt sich als mich aus“ (Identitätsdiebstahl). Das richtige Formular finden Sie in unseren Anleitungen je Plattform: Instagram, Facebook, Snapchat, WhatsApp, X.
- Warnen Sie Ihr Umfeld und Ihr Publikum: „Ein Fake-Account benutzt meinen Namen. Ignorieren Sie seine Nachrichten und senden Sie ihm weder Geld noch Codes.“
- Sichern Sie Ihre Konten: neues Passwort (zuerst für Ihre E-Mail), Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Wenn jemand droht, ein Bild zu verbreiten, falls Sie nicht zahlen: Zahlen Sie nicht, antworten Sie nicht mehr, sichern Sie die Beweise und gehen Sie zur Polizei. Das gilt in beiden Ländern.
2. In der Schweiz
Identitätsmissbrauch ist strafbar (Art. 179decies des Strafgesetzbuchs), wird aber nur auf Antrag verfolgt. Die Frist für den Strafantrag beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Täterschaft bekannt ist.
| Was passiert | Wohin |
|---|---|
| Fake-Website, gefälschte Nachricht, Betrug im Internet | Meldeformular des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) auf ncsc.admin.ch |
| Ein Fake-Account gibt sich als Sie aus | Meldung an die Plattform, dann Strafantrag bei der Kantonspolizei (3 Monate) |
| Ein intimes Bild von Ihnen (echt oder gefälscht) wird ohne Ihre Zustimmung verbreitet | Anzeige bei der Polizei. Kostenlose und vertrauliche Unterstützung bei einer Opferhilfe-Beratungsstelle (Opferhilfe, OHG) Ihres Kantons, Liste auf aide-aux-victimes.ch |
| Die betroffene Person ist jung | 147 (Pro Juventute): Telefon, WhatsApp oder E-Mail, kostenlos und vertraulich |
| Ein Vertrag oder ein Kauf wurde in Ihrem Namen abgeschlossen | Bestreiten Sie ihn schriftlich beim Unternehmen, informieren Sie Ihre Bank und legen Sie die Anzeige bei |
Anzeige erstatten. Auf einem Polizeiposten Ihres Kantons oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons. Die Anzeige ist kostenlos. Bei einem Deepfake oder einem Foto können Sie zusätzlich mit einer Anwältin oder einem Anwalt zivilrechtlich vorgehen, gestützt auf den Persönlichkeitsschutz (Art. 28 des Zivilgesetzbuchs).
3. In Luxemburg
| Was passiert | Wohin |
|---|---|
| Fake-Profil, Cybermobbing, verbreitetes Bild | BEE SECURE Helpline, 8002 1234, kostenlos, anonym und vertraulich, aus einem luxemburgischen Netz: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 15 bis 18 Uhr, oder schriftlich über das Formular auf bee-secure.lu |
| Illegale Inhalte (sexueller Missbrauch von Kindern, Hass, Terrorismus) | BEE SECURE Stopline, anonyme Meldung auf stopline.bee-secure.lu |
| Betrug, Identitätsbetrug, Geld verloren | cyberfraud.lu (Luxembourg House of Cybersecurity), Rubrik „Que faire maintenant ?“ („Was tun?“) |
| Fake-Website oder falscher Berater, der eine Bank oder ein Finanzunternehmen nachahmt | Prüfen Sie die Warnungen der CSSF und informieren Sie Ihre Bank |
Anzeige erstatten. In jedem Kommissariat der Großherzoglichen Polizei, mit Ihren Beweisen.
Fake-Accounts in Ihrem Namen löschen lassen
Wenn Fake-Accounts, Fake-Profile oder Inhalte Ihren Namen, Ihr Gesicht oder Ihre Stimme verwenden, setzt sich unser Service Fake-Profil löschen lassen für die Löschung ein: Meldungen mit dem richtigen Grund, Nachfassen und danach jeden Tag die Beobachtung neu angelegter Accounts. Die Entscheidung trifft die Plattform. Wir sind in Belgien, der Schweiz und Luxemburg ebenso tätig wie in Frankreich. Wenn es nicht warten kann, siehe unseren Notfall-Einsatz.
Preise ansehenHäufige Fragen
Schweiz: Was droht der Täterin oder dem Täter?
Schweiz: Ich kenne die Täterschaft nicht. Läuft die Frist von drei Monaten trotzdem?
Luxemburg: Kann die Helpline den Fake-Account löschen lassen?
Sie wohnen in Deutschland, Frankreich oder Belgien und arbeiten in der Schweiz oder in Luxemburg: Welches Land ist zuständig?
Muss ich der Plattform meinen Ausweis schicken?
Sollen wir das übernehmen? So arbeiten wir.
Quellen
- Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 179decies und Art. 31 (Fedlex)
- Bundesamt für Cybersicherheit (BACS)
- Opferhilfe Schweiz
- 147, Pro Juventute
- Kanton Freiburg, Identitätsdiebstahl
- BEE SECURE Helpline
- BEE SECURE Helpline, Formular
- BEE SECURE Stopline
- cyberfraud.lu, Was tun?
- cyberfraud.lu, Identitätsbetrug
- CSSF, Warnungen