Auf dieser Seite
1. Wozu dient welcher Beweis?
| Beweis | Was er zeigt | Grenze | Wann nutzen |
|---|---|---|---|
| URL (Link) | Wo der Inhalt steht | Der Inhalt kann gelöscht oder geändert werden | Immer: Plattformen fragen zuerst danach |
| Screenshot | Was Sie zu einem Zeitpunkt gesehen haben | Leicht anfechtbar, da bearbeitbar | Meldung, Anzeige, Gespräch mit Anwalt oder Anwältin |
| Bildschirmaufnahme | Der Weg zum Inhalt | Gleiche Grenze wie der Screenshot | Videos, Stories, lange Seiten |
| Originaldatei (erhaltene Nachricht, Foto, Datei) | Der Inhalt so, wie er bei Ihnen ankam | Dateiinformationen gehen beim Weiterleiten oft verloren | Inhalte, die man Ihnen direkt geschickt hat |
| Förmliche Feststellung (in Frankreich „constat de commissaire de justice“) | Tatsachen, von einer amtlichen Person zu einem sicheren Datum festgehalten | Kostenpflichtig; beschreibt, bewertet aber nicht rechtlich | Rechtsstreit, Prozess, Inhalt droht zu verschwinden |
2. Die Checkliste: Was Sie pro Seite festhalten
- Die vollständige URL der Seite (aus der Adresszeile des Browsers, nicht nur der Name der Website). Kopieren Sie in sozialen Netzwerken auch die Adresse jedes Beitrags und des Profils. Anzeigenamen ändern sich, die Adressen sind stabiler.
- Datum und Uhrzeit, zu denen Sie den Inhalt gesehen haben, und das Veröffentlichungsdatum, falls die Plattform eines anzeigt.
- Name des Accounts oder der Website und die genaue Kennung (@Name).
- Den Kontext: Bildunterschrift, Kommentare, Aufrufe oder Shares, Nachrichten, die Ihren Namen nennen. Das zeigt die Verbreitung.
- Personen, die den Inhalt gesehen haben: Sie können ihn beschreiben und eigene Screenshots machen.
- Erhaltene Nachrichten, wenn Sie bedroht werden oder jemand Geld verlangt: Bewahren Sie den ganzen Verlauf auf, mit Kontoname und Uhrzeit jeder Nachricht.
- Ihre Meldenummern: Bestätigungs-Mails, Ticketnummern, Datum der Meldung. Sie helfen beim Nachfassen.
3. So gelingt ein brauchbarer Screenshot
Ein guter Screenshot ist für sich allein verständlich: Wer den Fall nicht kennt, muss sehen, wo und wann er entstanden ist.
- Erfassen Sie die ganze Seite und, wenn möglich, die Adresszeile. Am Computer also das Fenster, nicht nur den Inhaltsbereich. Am Handy tragen Sie die URL zusätzlich in eine Notiz ein.
- Lassen Sie Datum und Uhrzeit Ihres Geräts sichtbar, falls der Bildschirm sie zeigt, sonst notieren Sie sie daneben.
- Machen Sie mehrere Aufnahmen: Übersicht, dann Ausschnitte von Inhalt, Profil und Kommentaren. Bei langen Seiten scrollen Sie und lassen die Aufnahmen sich überlappen.
- Bei Videos oder Stories nehmen Sie den Bildschirm vom Profil bis zum Inhalt auf, ohne Schnitt.
- Behalten Sie die Originaldatei ohne Zuschnitt, Retusche oder Markierungen. Zum Markieren oder Schwärzen arbeiten Sie an einer Kopie.
- Speichern Sie den Link zusätzlich als Text in einem Dokument, denn auf einem Screenshot ist eine gekürzte Adresse nicht lesbar.
- Sichern Sie an zwei Orten und benennen Sie die Dateien mit Datum, etwa
2026-10-07_instagram_profil.png.
Öffentliche Webarchive gibt es, aber sie machen die Seite für andere abrufbar. Meiden Sie sie bei intimen Inhalten oder Seiten mit persönlichen Daten. Das Gewicht einer förmlichen Feststellung haben sie ohnehin nicht.
4. Was Sie nicht tun sollten
- Nicht erneut veröffentlichen, auch nicht, um „zu warnen“: Sie verbreiten den Inhalt weiter.
- Nicht weiterleiten an Freunde, Gruppen oder „Ermittler“ aus dem Netz. Anwalt, Polizei oder Plattform brauchen nur Ihre Screenshots und Links.
- Nicht antworten, nicht provozieren, nicht drohen: Das kann sich gegen Sie wenden.
- Nicht zahlen, wenn Sie erpresst werden. Bewahren Sie den Verlauf auf.
- Eigene Nachrichten nicht löschen, bevor alles gesichert ist.
- Beweise nie verändern, auch nicht, um sie „deutlicher“ zu machen.
- Nicht warten: Inhalte können in Stunden verschwinden. Erst sichern, dann melden.
5. Intime oder sexuelle Inhalte (Sie waren auf den Bildern volljährig)
Beweise sichern heißt nicht, das Bild aufzubewahren.
- Notieren Sie zuerst die genaue URL jeder Seite und jedes Beitrags: Plattformen brauchen sie für die Löschung.
- Machen Sie einen Kontext-Screenshot (Kontoname, Adresse, Datum) und zoomen Sie nicht auf das Bild. Eine Aufnahme mit unkenntlich gemachtem Bild belegt die Existenz des Beitrags, ohne ihn zu verbreiten.
- Teilen Sie das Bild nie, auch nicht mit Vertrauten oder „Prüfseiten“. Senden Sie nur URL und Kontext-Screenshot.
- Besitzen Sie das echte Bild, erzeugt StopNCII.org auf Ihrem Gerät einen digitalen Fingerabdruck. Das Bild verlässt Ihr Gerät nicht; Partnerplattformen nutzen den Fingerabdruck, um es zu blockieren. Das Werkzeug ist für Personen, die auf den Bildern mindestens 18 waren.
- Bei einem Deepfake halten Sie dasselbe fest. Mehr dazu: Fake-Nacktbilder per KI.
- Bei Erpressung bewahren Sie den gesamten Verlauf auf und lesen Sextortion: Was tun?.
6. Welches Gewicht hat ein Screenshot?
Das hängt vom Land ab, und wir geben hier keine Aussage zum deutschen, österreichischen oder Schweizer Recht ab, die wir nicht geprüft haben. Zur Orientierung: In Frankreich, wo unser Dienst sitzt, kann im Zivilrecht ein Beweis grundsätzlich mit jedem Mittel erbracht werden (Code civil, Art. 1358), und im Strafrecht entscheidet das Gericht nach seiner Überzeugung (Code de procédure pénale, Art. 427). Ein Screenshot kann also vorgelegt werden. Drei Grenzen gelten praktisch überall: Er kann angefochten werden, weil Bilder bearbeitbar sind; er stammt von Ihnen selbst, und das französische Zivilrecht sagt, dass sich niemand selbst einen Beweis schaffen kann (Art. 1363); und rechtswidrig beschaffte Beweise, etwa durch Zugriff auf ein fremdes Konto, können ausgeschlossen werden.
Für eine Meldung an eine Plattform genügt ein Screenshot mit URL meist. Wird es ernster, bietet eine förmliche Feststellung eine festere Grundlage. Fragen Sie dazu eine Anwältin oder einen Anwalt in Ihrem Land.
7. Die förmliche Feststellung (Frankreich: „constat de commissaire de justice“)
Was das ist. In Frankreich kann ein commissaire de justice (früher huissier) als Amtsperson Tatsachen in einem Protokoll, dem constat, festhalten. Bei Online-Inhalten ruft er die Seite selbst auf und beschreibt, was er sieht. In anderen Ländern übernehmen andere Berufe diese Rolle; ob und wie, klärt dort eine Anwältin oder ein Anwalt.
Wie er vorgeht. Laut der französischen Berufskammer hält er fest, wer handelt, Datum und Uhrzeit, Gerät und Browser, prüft die IP-Adresse, leert den Cache samt Cookies, stellt sicher, dass kein Proxy läuft, macht Aufnahmen ganzer Seiten und dokumentiert den Navigationsweg. Diese Schritte stammen aus der Rechtsprechung: Sie sollen zeigen, dass die Seite keine zwischengespeicherte Kopie ist.
Sein Gewicht. Laut derselben Kammer gelten Datum, Ort und Handlungen der Amtsperson bis zur Fälschungsklage, ihre materiellen Feststellungen bis zum Beweis des Gegenteils. Sie beschreibt, ohne zu urteilen: Ob ein Inhalt diffamierend oder rechtswidrig ist, sagt der Bericht nicht, das entscheidet das Gericht.
Sinnvoll, wenn Sie eine Klage oder Abmahnung vorbereiten, der Urheber oder die Plattform die Existenz des Inhalts bestreitet, der Inhalt zu verschwinden droht oder ein Anwalt es empfiehlt.
Nicht nötig, wenn Sie nur bei Plattform, Suchmaschine oder Hoster die Löschung beantragen: URL, Screenshots und eine klare Erklärung genügen meist.
So gehen Sie vor. Wenden Sie sich an einen commissaire de justice in Ihrer Nähe (Verzeichnis: commissaire-justice.fr). Er prüft die Machbarkeit und nennt einen Kostenvoranschlag. Außer in Sonderfällen wird der Preis frei vereinbart; fragen Sie nach Preis und Frist und sagen Sie vorab, wenn Inhalte intim sind.
8. Anzeige mit Beweisen (Beispiel Frankreich)
- Wo: bei jeder Polizei- oder Gendarmeriedienststelle oder schriftlich bei der Staatsanwaltschaft. Die Anzeige ist kostenlos. Die Online-Anzeige ist auf Vermögensdelikte durch unbekannte Täter beschränkt; für Internetbetrug gibt es die Seite THESEE. Rechtswidrige Inhalte können Sie auch bei Pharos melden. In Deutschland finden Sie die Online-Wachen der Länder über hilfe-info.de.
- Mitbringen: URL-Liste, Screenshots, Nachrichten, Meldenummern, Ausweis. Offizielle Hinweise nennen Screenshots, Fotos oder andere Beweise der Tat.
- Bestätigung aufbewahren und eine Kopie der Aussage verlangen. In Frankreich ist eine Anzeige gegen Unbekannt möglich.
- Fristen beachten; sie hängen vom Land und von der Tat ab.
- Ist der Urheber anonym, gibt die Plattform seine Daten meist nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens heraus.
9. Danach melden, mit Ihren Beweisen
In der EU verlangt der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 16), dass eine Meldung eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, und den genauen elektronischen Speicherort, etwa die URL, enthält. Genau das liefert Ihre Checkliste. Formulierungshilfe: Vorlage für den Löschantrag.
Inhalte mit fertigem Beweisordner entfernen lassen
Bleibt der Inhalt online, übernimmt unser Service Deepfakes und Inhalte löschen lassen: Wir suchen die betroffenen Seiten, melden sie mit dem richtigen Grund und den verlangten Nachweisen und fassen nach, bis die Plattform antwortet. Festpreis, Erstattung, wenn keine Maßnahme möglich ist. Private Daten oder Inhalte sind gerade geleakt? Für eine schnelle Löschung siehe unseren Notfall-Einsatz. Werden Sie bedroht oder erpresst, wenden Sie sich zuerst an die Polizei. Unser Team und unsere KI-Technologien suchen, sichern Beweise, melden und haken nach, mit beeindruckender Effizienz. Jede Meldung wird vor dem Versand geprüft. Ein Ergebnis wird nicht garantiert, denn die Plattform entscheidet. Einzelheiten unter Preise. Für Anzeige oder Klage wenden Sie sich an die Polizei oder an eine Anwältin bzw. einen Anwalt.
Zeigt ein Bild eine minderjährige Person, bewahren Sie es nicht auf und geben Sie es niemandem weiter, notieren Sie nur die Seitenadresse und melden Sie sie bei Pharos (Frankreich) oder rufen Sie bei akuter Gefahr die 112 an; in Frankreich hilft zudem die 3018.
Geprüft von Léo, Gründer von SOS Deepfake.
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Ist ein Screenshot vor Gericht ein gültiger Beweis?
Brauche ich eine förmliche Feststellung, um bei einer Plattform zu melden?
Was kostet das französische constat?
Kann ein Freund die Feststellung mit mir machen?
Soll ich den Inhalt nach der Meldung behalten?
Was, wenn der Inhalt vor meinem Screenshot gelöscht wurde?
Quellen
- Cybermalveillance.gouv.fr, Merkblatt Cybermobbing
- Service-public.gouv.fr, „Porter plainte“
- Service-public.gouv.fr, Cybermobbing und Meldung von Inhalten
- Pharos
- Chambre nationale des commissaires de justice , /valeur-juridique-du-constat/ und /blog-juridique/etablissement-preuve-fake-news/
- Eurojuris, Internet-Feststellungen (CA Paris, 27.2.2013)
- Code civil, Art. 1358 und 1363; Code de procédure pénale, Art. 427
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 16
- BMJV, hilfe-info.de: Onlinewachen
- StopNCII.org