Auf dieser Seite
1. Fälschung, irreführendes Angebot oder kopierte Fotos: Ihr Fall
Der Meldegrund hängt davon ab, was das Angebot tut. Wählen Sie den richtigen, sonst lehnt die Plattform ab.
| Was Sie sehen | Welches Recht | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Ein Produkt unter Ihrer Marke, das nicht von Ihnen stammt (Fälschung, Replik) | Markenrecht (Produktpiraterie) | Eingetragene Marke, idealerweise ein Testkauf |
| Ein Angebot nutzt Ihren Namen oder Ihr Logo für ein anderes Produkt | Markenrecht | Registernummer der Marke |
| Ihre Produktfotos, Grafiken oder Texte im fremden Angebot | Urheberrecht | Nachweis, dass die Fotos von Ihnen sind (Originaldateien) |
| Ein ganzer Shop gibt sich als Ihre Marke aus | Markenrecht und Identitätsmissbrauch | Siehe auch unseren Ratgeber Markenmissbrauch |
Ist Ihre Marke nicht eingetragen oder nutzt ein bekannter Wettbewerber ein ähnliches Logo, beginnen Sie mit unserem Ratgeber Logo kopiert: Dort geht es darum, Ihre Rechte und Ihre Priorität zu prüfen. Diese Seite behandelt Angebote und Produkte auf Marktplätzen.
2. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
- Erfassen Sie jedes Angebot: genaue URL, Produktkennung (ASIN bei Amazon, Artikelnummer bei eBay), Händlername, Preis, datierte Screenshots. Fälscher betreiben oft mehrere Angebote: Suchen Sie nach Ihrer Marke, Ihren Produktnamen und Ihren Fotos (die umgekehrte Bildersuche hilft, siehe Fotos geklaut: was tun).
- Legen Sie Ihre Rechte bereit: Registernummer, Amt (DPMA, EUIPO), eingetragene Klassen; für Fotos die Originaldateien mit Datum.
- Machen Sie bei Waren einen Testkauf: mit einem normalen Kundenkonto bestellen, Bestellnummer aufbewahren, das verschlossene Paket, das Versandetikett, das Produkt und die Unterschiede zum Original (Etikett, Chargennummer, Verarbeitung) fotografieren. Bewahren Sie die Ware auf. Amazon verlangt bei einer Meldung wegen Fälschung in der Praxis die Bestellnummer eines Testkaufs. Soll der Fall vor Gericht, fragen Sie Ihre Kanzlei, wie der Kauf beweissicher dokumentiert wird.
- Kontaktieren Sie den Händler nicht: Gewarnt wechselt er Angebot oder Konto.
- Melden Sie nur, wessen Sie sicher sind: Plattformen geben Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse oft an den Händler weiter, und eine unberechtigte Meldung kann Ihnen als Wettbewerbsbehinderung vorgeworfen werden.
3. Amazon: Report Infringement und Brand Registry
- Ohne Brand Registry: Das Formular „Report Infringement“ steht jedem Rechteinhaber und seinen bevollmächtigten Vertretern offen. Sie melden sich mit einem Amazon-Konto an, ein Verkäuferkonto ist nicht nötig. Geben Sie die Art des Rechts (Marke, Urheberrecht, Patent), die ASINs und Ihre Registernummer an.
- Mit Brand Registry: Die Amazon Brand Registry ist kostenlos. Voraussetzungen: eine eingetragene Marke oder eine laufende Anmeldung bei einem von Amazon anerkannten Amt, ein Logo mit Ihrem Markennamen dauerhaft auf Produkt oder Verpackung, und Sie sind Markeninhaber (oder vom Inhaber als Nutzer hinzugefügt).
- Was die Brand Registry bringt: das Werkzeug „Report a Violation“, um Meldungen an einem Ort einzureichen und zu verfolgen; Project Zero, um bestimmte Angebote selbst zu entfernen; Transparency, eindeutige Codes auf jedem Produkt; und die Counterfeit Crimes Unit von Amazon, die mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.
- Ein Recht pro Meldung: Mischen Sie Marke und Urheberrecht nicht, beschreiben Sie genau, was kopiert wurde („Hauptbild aus unserer Produktseite übernommen“), und notieren Sie jede Fallnummer.
4. Die anderen Marktplätze
- eBay: Das VeRO-Programm ist Rechteinhabern und ihren bevollmächtigten Vertretern vorbehalten. Sie brauchen ein eBay-Konto; gemeldet wird über das VeRO-Portal („Mitteilung über mögliche Rechtsverletzung“), auch Fälschungen und Repliken.
- OTTO: Auf jeder Produktdetailseite gibt es den Button „Rechtliche Bedenken melden“. OTTO prüft die Hinweise laut seinen Nutzungsbedingungen.
- Etsy: das Etsy-Meldeportal für Angebote.
- Temu: die Seite zur Meldung von Rechtsverletzungen; ein Konto ist erforderlich.
- AliExpress: die IP-Schutzplattform der Alibaba-Gruppe (IPP). Sie legen ein Konto an, weisen Ihre Identität nach (Handelsregisterauszug, Vollmacht) und hinterlegen Ihre Schutzrechte, bevor Sie melden.
- Shein: das Intellectual Property Notice Portal, verlinkt auf der Seite „Intellectual Property Notice“; Konto nötig, bei Vertretung eine Vollmacht.
- Überall sonst: Jeder Marktplatz in der EU muss ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte anbieten (Digital Services Act, Art. 16) und die Identität seiner gewerblichen Händler erfassen (Art. 30). Ohne sichtbares Formular suchen Sie im Fußbereich nach „Melden“ oder „Rechtsverletzung“, oder nutzen Sie unsere Vorlage für den Löschantrag.
Betreiben die Fälscher auch eine Website in Ihrem Namen, lesen Sie unseren Ratgeber Fake-Website Ihres Unternehmens.
5. Der Zoll: Fälschungen an der Grenze stoppen
Ein gelöschtes Angebot löscht nicht das Lager. Der Zoll kann verdächtige Fälschungen bei der Einfuhr anhalten, wenn Sie ihn vorher informiert haben.
- Stellen Sie einen Antrag auf Tätigwerden (Grenzbeschlagnahme) nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013. Er ist kostenlos und gilt höchstens ein Jahr, danach verlängern Sie ihn. Eingereicht wird seit dem 3. Oktober 2024 elektronisch, über das IP Enforcement Portal (IPEP) des EUIPO oder das nationale Portal des deutschen Zolls.
- National oder für die Union: Ein nationaler Antrag gilt für Deutschland (bzw. Österreich); ein Unionsantrag auf Basis einer Unionsmarke gilt in den EU-Staaten, die Sie auswählen.
- Sie brauchen eine EORI-Nummer für den Zugang zum IPEP.
- Beschreiben Sie Ihre Originale (Verpackung, Etiketten, Vertriebswege, typische Merkmale einer Fälschung) und reagieren Sie schnell, wenn der Zoll eine Sendung anhält: Laut DPMA haben Sie 10 Arbeitstage, um zu bestätigen, ob eine Verletzung vorliegt. Spätestens jetzt brauchen Sie eine Kanzlei.
6. Wann eine Kanzlei für Markenrecht übernimmt
Plattformen löschen Angebote, sie bestrafen niemanden. Wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Markenrecht oder eine Patentanwaltskanzlei, wenn:
- derselbe Händler immer wiederkommt, unter neuen Konten oder in großen Mengen;
- Sie Schadensersatz, Auskunft oder Vernichtung der Ware verlangen wollen (Abmahnung, einstweilige Verfügung);
- der Zoll Waren angehalten hat und auf Ihre Antwort wartet;
- der Händler Ihrer Meldung widerspricht oder Ihnen eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vorwirft;
- Ihre Marke noch nicht eingetragen ist: Die Anmeldung (DPMA oder EUIPO) öffnet die Brand Registry, die Markenformulare und den Zollantrag.
Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich eine fremde Marke benutzt, wird nach § 143 MarkenG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Bande mit drei Monaten bis zu fünf Jahren. Zivilrechtlich stehen Ihnen Unterlassung und Schadensersatz zu (§ 14 MarkenG). Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Angebote mit Ihrer Marke entfernen lassen
Werden Ihre Marke, Ihr Logo oder Ihre Produktfotos auf Amazon und anderen Marktplätzen verwendet, übernimmt unser Service Markenschutz online die Suche nach den Angeboten, bereitet die Meldungen mit Ihren Rechtenachweisen vor und reicht sie ein (mit unseren KI-Technologien, jede Meldung prüft vor dem Versand ein Mensch), fasst bis zur Antwort nach und achtet auf neue Angebote. Testkäufe, Zollantrag und gerichtliche Schritte bleiben bei Ihnen oder Ihrer Kanzlei, der wir unsere Beweisakte übergeben können. Siehe Preise.
Preise ansehenHäufige Fragen
Brauche ich die Brand Registry, um Fälschungen bei Amazon zu melden?
Meine Marke ist nicht eingetragen. Kann ich trotzdem etwas tun?
Ist ein Testkauf Pflicht?
Erfährt der Händler, dass ich gemeldet habe?
Das Angebot taucht unter einem anderen Konto wieder auf. Was nun?
Quellen
- Amazon, Brand Registry (Voraussetzungen und Werkzeuge)
- Amazon, „How to report a violation to Amazon“ (Report a Violation und Formular Report Infringement)
- Amazon.de, Report Infringement
- eBay, Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRO)
- OTTO, Nutzungsbedingungen („Rechtliche Bedenken melden“)
- Etsy, Reporting Portal
- GOV.UK (Intellectual Property Office), „Protecting intellectual property rights on e-commerce stores“ (Temu, AliExpress, Shein)
- Shein, „Intellectual Property Notice“
- DPMA, „Gegen Fakes vorgehen“ (Grenzbeschlagnahme, Antrag auf Tätigwerden)
- Europäische Kommission, „Defend your rights“ (Antrag auf Tätigwerden, IPEP)
- Verordnung (EU) Nr. 608/2013
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 16 und 30
- § 143 MarkenG
- § 14 MarkenG