Auf dieser Seite

1. Ihre Situation

Was passiertWer handeltWo weiter
Ein Fake-Account, eine Seite oder Anzeige nutzt Ihr Logo, um Kunden zu täuschenSie oder ein beauftragter DienstleisterAbschnitt 4 und unser Ratgeber zu Markenmissbrauch
Ein Händler verkauft auf einem Marktplatz Ware unter Ihrem LogoSie oder ein beauftragter DienstleisterAbschnitt 4 (Marktplätze)
Eine Website verwendet Ihr Logo, Ihre Bilder oder TexteSie, dann eine Anwältin, wenn ein bekannter Wettbewerber dahinterstehtAbschnitte 4 und 5
Ein Wettbewerber tritt unter einem Namen oder Logo auf, das Ihrem sehr ähneltAnwältin oder Anwalt für MarkenrechtAbschnitt 5
Jemand hat Ihren Namen oder Ihr Logo als Marke angemeldetAnwältin oder Anwalt für Markenrecht, schnell (kurze Fristen)Abschnitt 3

2. Beweise sichern

  1. Jede Kopie festhalten: genaue URL, datierte Screenshots, Name des Accounts, Händlers oder Werbetreibenden, Preise. Bei einem ernsten Streit fragen Sie Ihre Anwältin nach einer förmlichen Beweissicherung.
  2. Beweisen, dass Sie zuerst da waren: Quelldateien des Logos mit Datum, E-Mails und Rechnungen mit Designerin oder Agentur, erste Nutzung online und im Druck.
  3. Prüfen, ob Ihnen das Logo gehört: Hat eine Freelancerin oder Agentur es entworfen, liegt das Urheberrecht bei ihr. In Deutschland ist das Urheberrecht selbst nicht übertragbar; Sie brauchen vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte, am besten ausschließliche und schriftlich. Suchen Sie diesen Vertrag heraus.
  4. Verwechslungen dokumentieren: Kunden, die sich wegen Bestellungen bei anderen an Sie wenden, Bewertungen, die nicht Sie betreffen, Nachrichten wie „Sind das Sie?“. Das sind oft die stärksten Belege für einen Schaden.
  5. Die Gegenseite noch nicht kontaktieren: Ein gewarnter Account oder eine gewarnte Seite benennt sich vielleicht um oder verwischt ihre Spuren.

3. Prüfen, was eingetragen ist, bei Ihnen und bei der Gegenseite

  1. Register durchsuchen: DPMAregister für deutsche Marken (kostenlos, aber ohne Ähnlichkeitssuche) und TMview für Unionsmarken, die Ämter der EU-Mitgliedstaaten und viele weitere, mit Bildsuche für Logos.
  2. Ist Ihre Marke eingetragen, notieren Sie Registernummer, Klassen (geschützte Waren und Dienstleistungen) und Länder: Plattformen fragen danach.
  3. Wenn nicht, haben Sie trotzdem Möglichkeiten: das Urheberrecht an einem originellen Logo, den Schutz Ihres Unternehmenskennzeichens (§ 5 MarkenG) und, bei großer Bekanntheit, eine Benutzungsmarke mit Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG). Reine Markenwerkzeuge (Markenformulare der Plattformen, Meta Brand Rights Protection) bleiben Ihnen aber verschlossen, und Amazon Brand Registry öffnet sich erst mit einer Markenanmeldung. Sprechen Sie mit einer Fachanwältin über eine Anmeldung.
  4. Hat die Gegenseite Ihren Namen oder Ihr Logo angemeldet, sind die Fristen kurz: Widerspruch beim DPMA innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung, beim EUIPO innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung. Danach ist eine Löschung noch möglich, aber schwieriger. Holen Sie sich jetzt fachliche Hilfe.

4. Kopien im Netz entfernen lassen

  1. Soziale Netzwerke: Melden Sie Account oder Beitrag als Identitätsmissbrauch, wenn er sich als Sie ausgibt, und nutzen Sie das Markenformular, wenn Ihre Marke eingetragen ist (Facebook, Instagram, TikTok, X, YouTube).
  2. Ohne eingetragene Marke können Sie das Logo als urheberrechtlich geschütztes Werk melden (bei US-Diensten per DMCA-Takedown-Notice), sofern Sie die Rechte haben. Siehe wo Sie Urheberrechtsverletzungen melden.
  3. Anzeigen: Suchen Sie alle Anzeigen desselben Werbetreibenden in der Meta-Werbebibliothek und im Google Ads-Transparenzcenter und melden Sie jede einzeln. Mit eingetragener Marke zusätzlich eine Markenbeschwerde über „Inhalte in Google melden“.
  4. Marktplätze:
  5. Websites: Schreiben Sie dem Hoster (und bei einer Betrugsseite dem Registrar) mit Ihren Beweisen. Zu Fake-Websites und ähnlichen Domains siehe Abschnitt 5 unseres Ratgebers zu Markenmissbrauch.
  6. Vorsicht bei unsicheren Meldungen: Plattformen geben Ihren Namen oft an die gemeldete Person weiter, diese kann widersprechen, und eine wissentlich falsche Meldung kann Sie haftbar machen.

5. Wann eine Anwältin oder ein Anwalt gefragt ist

Komplexe Markenstreitigkeiten klären Plattformen nicht. Sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Markenrecht, wenn:

  1. die Kopie von einem bekannten Wettbewerber stammt, der unter einem ähnlichen Namen oder Logo auftritt (Abmahnung, Klage wegen Markenrechtsverletzung oder unlauteren Wettbewerbs);
  2. die Gegenseite eine Marke angemeldet hat, die Ihrer ähnelt (Widerspruch, Löschung);
  3. Sie Schadensersatz wollen für entgangene Umsätze oder einen Imageschaden;
  4. gefälschte Ware im Spiel ist (Grenzbeschlagnahmeantrag beim Zoll, Beschlagnahmen);
  5. eine Plattform trotz starker Akte nicht handelt und Sie eine gerichtliche Anordnung brauchen.

Diese Schritte kosten Zeit und Geld: Eine Anwältin kann Ihnen sagen, was in Ihrem Fall realistisch ist. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Kopien Ihres Logos und Ihrer Marke entfernen lassen

Wird Ihr Logo oder Markenname in sozialen Netzwerken, Anzeigen, auf Marktplätzen oder Websites verwendet, findet unser Markenschutz online die Kopien, stellt Löschanträge mit Ihren Rechtenachweisen, hakt nach, bis eine Antwort kommt, und achtet auf neue. Bei Streit mit einem bekannten Wettbewerber oder einer fremden Markenanmeldung übergeben wir unsere Beweisakte an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.

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Häufige Fragen

Ist mein Logo geschützt, wenn ich es nie eingetragen habe?
Oft ja: durch das Urheberrecht, wenn es eigenständig gestaltet ist und Sie die Rechte haben, und als Unternehmenskennzeichen, wenn Sie es im Geschäftsverkehr nutzen. Eine Eintragung macht die Durchsetzung aber viel leichter und öffnet die Markenwerkzeuge der Plattformen.
Das Logo eines Wettbewerbers sieht aus wie meins. Ist das eine Markenrechtsverletzung?
Das hängt davon ab, wie ähnlich die Logos sind, welche Waren und Dienstleistungen betroffen sind und ob Kunden sie verwechseln könnten. Genau diese Prüfung macht eine Anwältin für Markenrecht.
Jemand hat meinen Markennamen als Marke angemeldet. Was jetzt?
Prüfen Sie das Veröffentlichungsdatum. Läuft die Widerspruchsfrist noch, handeln Sie sofort. Wenn nicht, ist eine Löschung oft noch möglich, vor allem bei bösgläubiger Anmeldung. Holen Sie schnell eine Fachanwältin dazu.
Wie lange dauert es, ein Angebot mit meinem Logo entfernen zu lassen?
Marktplätze und soziale Netzwerke bearbeiten eine vollständige Markenmeldung oft innerhalb weniger Tage. Bei kleinen Websites und Hostern müssen Sie öfter nachhaken.
Kann ich ein kopiertes Logo ohne Anwalt entfernen lassen?
Ja, bei Kopien im Netz: Accounts, Anzeigen, Angebote und Webseiten. Gegen einen bekannten Wettbewerber, gegen eine eingetragene Marke oder für Schadensersatz brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

Quellen

  1. DPMA, Markenrecherche (DPMAregister)
  2. DPMA, Widerspruch und Löschung
  3. EUIPO, Suchwerkzeuge (TMview, eSearch plus)
  4. § 4 MarkenG, Entstehung des Markenschutzes
  5. § 5 MarkenG, Geschäftliche Bezeichnungen
  6. § 29 UrhG, Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
  7. Instagram-Hilfebereich, „How do I report trademark infringement on Instagram?“
  8. Google Ads, Richtlinie „Marken“
  9. Amazon, Brand Registry
  10. Etsy, „Reporting Portal“ (Angebote)
  11. Etsy, „Intellectual property infringement report“ (Shops, Nutzernamen, Videos)
  12. eBay, „Intellectual property“ (VeRO)
  13. US Copyright Office, Section 512 (DMCA)
  14. Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 16